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Image by Annie Spratt

KLASSE D1

Kleine Busse

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut und nicht länger als 8 Meter sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter:

21, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach 

vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer 

Untersuchung). Außerdem muss der Bewerber seit 

mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B 

besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in 

Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im 

Rahmen der Berufsausbildung stattfinden. 

Geltungsdauer:

Vorbesitz erforderlich:

Beinhaltet Klasse:

Sehvermögen:

Erste Hilfe:

Sonstige Unterlagen:

befristet auf 5 Jahre

Ja, Klasse B

keine

Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste-Hilfe-Kurs

Ärztliches Zeugnis

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