KLASSE D1
Kleine Busse
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut und nicht länger als 8 Meter sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter:
21, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach
vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer
Untersuchung). Außerdem muss der Bewerber seit
mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B
besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in
Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im
Rahmen der Berufsausbildung stattfinden.
Geltungsdauer:
Vorbesitz erforderlich:
Beinhaltet Klasse:
Sehvermögen:
Erste Hilfe:
Sonstige Unterlagen:
befristet auf 5 Jahre
Ja, Klasse B
keine
Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste-Hilfe-Kurs
Ärztliches Zeugnis
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