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KLASSE D

Große Busse

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter:

24 Jahre

23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation

21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation (umfangreiche Prüfung bei der IHK) oder nach beschleunigter Grundqualifikation (dann auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Lininenlänge beschränkt )

20 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb

 

18 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufkraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt.

Geltungsdauer:

Vorbesitz erforderlich:

Beinhaltet Klasse:

Sehvermögen:

Erste Hilfe:

Sonstige Unterlagen:

befristet auf 5 Jahre

Ja, Klasse B

D1

Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste-Hilfe-Kurs

Ärztliches Zeugnis

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