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KLASSE C

schwere LKW

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. 

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter:

21 Jahre

18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG 

oder Berufsaubildung

Geltungsdauer:

Vorbesitz erforderlich:

Beinhaltet Klasse:

Sehvermögen:

Erste Hilfe:

Sonstige Unterlagen:

befristet auf 5 Jahre

Ja, Klasse B

C1

Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste-Hilfe-Kurs

Ärztliches Zeugnis

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