KLASSE C
schwere LKW
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG
oder Berufsaubildung
Geltungsdauer:
Vorbesitz erforderlich:
Beinhaltet Klasse:
Sehvermögen:
Erste Hilfe:
Sonstige Unterlagen:
befristet auf 5 Jahre
Ja, Klasse B
C1
Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste-Hilfe-Kurs
Ärztliches Zeugnis
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