KLASSE B
Pkw und leichte Lkw
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
-
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
-
die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Mindestalter:
18 Jahre
beim Begleiteten Fahren 17 Jahre
bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 17 Jahre (nachvorheriger
erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung)
Geltungsdauer:
Vorbesitz erforderlich:
Beinhaltet Klasse:
Sehvermögen:
Erste Hilfe:
ohne Befristung
NEIN
AM, L
Sehtest
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
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