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KLASSE B

Pkw und leichte Lkw

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder

  • die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mindestalter:

18 Jahre

beim Begleiteten Fahren 17 Jahre

bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer  17 Jahre (nachvorheriger

erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 

Geltungsdauer:

Vorbesitz erforderlich:

Beinhaltet Klasse:

Sehvermögen:

Erste Hilfe:

ohne Befristung

NEIN

AM, L

Sehtest

Lebensrettende Sofortmaßnahmen

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