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Unterwegs

KLASSE A

Schwere Krafträder
  • „Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Mindestalter:

24 Jahre

20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2

21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Geltungsdauer:

Vorbesitz erforderlich:

Beinhaltet Klasse:

Sehvermögen:

Erste Hilfe:

ohne Befristung

NEIN

A2, A1, AM

Sehtest

Lebensrettende Sofortmaßnahmen

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